Creator-Bedingungen

Stand: 14. September 2026 — Fassung 2026-09-14

§ 1 Wer wir sind und worum es hier geht

(1) Das Creator-Programm ist ein Angebot der

Ariside UG (haftungsbeschränkt)
Lindenweg 20
39326 Zielitz
Deutschland
Geschäftsführer: Christopher Kohn
Telefon: +49 1579 2529052
E-Mail: info@tryit-app.com
Registergericht: Amtsgericht Stendal, HRB 37276
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE462270911

Im Folgenden nennen wir uns „wir" oder „Try It", dich nennen wir „du".

(2) Diese Bedingungen regeln das Creator-Programm: ein Empfehlungsprogramm. Du bekommst von uns einen persönlichen Code. Löst eine Person diesen Code in ihrem Try-It-Konto ein und zahlt danach für ein Abonnement, beteiligen wir dich an dem, was bei uns aus dieser Zahlung ankommt. Die Einzelheiten stehen in den §§ 4 bis 8.

(3) Wir beauftragen dich nicht mit Inhalten. Du schuldest uns keine Beiträge, keine Veröffentlichungen, keine Reichweite und keinen Erfolg. Wir machen dir keine Vorgaben dazu, ob, wann, wie oft, in welchem Format, in welchem Umfang, an welchem Ort oder in welchem Zusammenhang du Try It erwähnst, und wir geben dir keine Texte, Bilder, Skripte oder Kampagnenvorgaben. Du entscheidest allein über Inhalt, Gestaltung und Kontext dessen, was du veröffentlichst — auch darüber, ob du Try It kritisch erwähnst oder auf andere Anbieter hinweist. Was du veröffentlichst, ist dein eigenes Angebot, nicht unseres. Die Pflichten in § 10 sind Verbote rechtswidrigen Verhaltens und keine Vorgaben dazu, was du sagen sollst.

(3a) Deine Inhalte bleiben deine. Was du über Try It veröffentlichst, gehört dir; wir erwerben daran keine Rechte. Wir verwenden deine Beiträge nur, wenn du uns das gesondert erlaubst (UGC-Freigabe). Diese Freigabe ist freiwillig, unentgeltlich, jederzeit für die Zukunft widerruflich und hat keinen Einfluss auf Zulassung, Code oder Provision.

(4) Kein Arbeits-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis. Du wirst nicht für uns tätig, sondern für dich. Du bist uns gegenüber nicht verpflichtet, Geschäfte zu vermitteln, und nicht ständig damit betraut. Es gibt keine Tätigkeitspflicht, keine Mindestzahl an Empfehlungen, keinen Mindestumsatz, keine Berichtspflicht, keine Weisungen, keine Arbeitszeit und keine Eingliederung in unseren Betrieb. Du bist für deine steuerlichen, sozial- und gewerberechtlichen Pflichten selbst verantwortlich.

(5) Keine Exklusivität, in beide Richtungen. Du darfst gleichzeitig für beliebig viele andere Anbieter werben, auch für Wettbewerber von uns. Wir dürfen mit beliebig vielen anderen Creators zusammenarbeiten und daneben selbst werben.

(6) Die Teilnahme ist kostenlos. Es gibt keine Gebühren, keine Mindestabnahme und keine Einkaufsverpflichtung.

(7) Für deine eigene Nutzung von Try It gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Creator-Bedingungen regeln ausschließlich das Programm; für Fragen des Programms gehen sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

(8) Diese Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und gegenüber Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Wo eine Regelung nur für die eine oder die andere Gruppe gilt, steht das ausdrücklich dabei.

(9) Eigene Bedingungen von dir gelten nur, wenn wir ihnen in Textform ausdrücklich zugestimmt haben.

§ 2 Bewerbung, Zulassung, Vertragsschluss

(1) Du bewirbst dich über das Formular auf unserer Creator-Seite. Wir fragen dort deinen Namen, deine E-Mail-Adresse und einen Link zu deinem Profil ab; eine Nachricht ist freiwillig.

(2) Eine Bewerbung ist kein Vertrag. Wir prüfen jede Bewerbung von Hand und entscheiden nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht, und wir müssen eine Ablehnung nicht begründen. Es gibt keine feste Follower-Grenze; wir schauen darauf, ob dein Auftritt zu Try It passt.

(3) Voraussetzung für die Zulassung ist, dass du

  1. volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig bist,
  2. ein eigenes Try-It-Konto hast, das auf dieselbe E-Mail-Adresse lautet wie deine Bewerbung,
  3. deine Angaben wahrheitsgemäß machst und
  4. diese Bedingungen annimmst.

(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn du diese Bedingungen angenommen hast und wir dich anschließend zulassen. Die Annahme erfolgt vor der Zulassung durch eine ausdrückliche Erklärung; wir halten dabei fest, welcher Fassung du wann zugestimmt hast. Mit der Zulassung erhältst du deinen Code und den Zugang zum Creator-Dashboard.

(5) Lehnen wir deine Bewerbung ab, entstehen daraus keine Ansprüche. Wir löschen die Bewerbungsdaten spätestens sechs Monate nach der Entscheidung.

§ 3 Dein Code

(1) Der Code ist persönlich. Du darfst ihn nicht übertragen, nicht verkaufen und nicht an andere zur eigenen Verwendung weitergeben.

(2) Eine Zuordnung entsteht ausschließlich dadurch, dass eine angemeldete Person deinen Code in ihrem eigenen Try-It-Konto einlöst. Es gibt keine Verfolgung über Cookies oder Links. Löst jemand den Code nicht ein, entsteht keine Zuordnung und keine Provision — auch dann nicht, wenn die Person nachweislich über dich zu uns gekommen ist.

(3) Jede Person kann nur einmal zugeordnet werden. Die Zuordnung ist danach unveränderlich.

(4) Wir dürfen deinen Code sperren, wenn du gegen § 10 verstößt oder wenn ein begründeter Verdacht auf eine Umgehung der Regeln dieses Vertrags besteht. § 12 bleibt unberührt.

(5) Du darfst unseren Namen, unser Logo und unsere Produktbilder verwenden, um Try It zu empfehlen. Du darfst sie nicht verändern, nicht als eigene Marke anmelden und nicht so verwenden, dass der Eindruck entsteht, du seist Try It oder sprächst in unserem Namen. Du darfst keine Domains, Konten oder Profile anlegen, die unseren Namen oder eine Verwechslung damit enthalten. Diese Erlaubnis können wir jederzeit für die Zukunft widerrufen; sie endet mit dem Vertrag.

§ 4 Provision: Satz und Bemessung

(1) Dein Provisionssatz beträgt 20 Prozent, soweit wir dir bei der Zulassung keinen anderen Satz genannt haben. Gilt für dich ein anderer Satz, ist der bei der Zulassung genannte Satz maßgeblich.

(2) Wir können deinen Satz ändern. Eine Änderung teilen wir dir in Textform mit; sie gilt für Zahlungen, die nach dem Zugang der Mitteilung bei uns eingehen. Eine rückwirkende Senkung gibt es nicht. Für eine Senkung gilt § 13 Absatz 3.

(3) Bemessungsgrundlage ist der Nettoerlös je Zahlung: der gezahlte Abopreis abzüglich der Umsatzsteuer und abzüglich der Gebühren des App Stores beziehungsweise unseres Zahlungsdienstleisters. Deine Provision ist dein Satz auf diesen Nettoerlös, kaufmännisch auf den Cent gerundet.

(4) Abgerechnet und ausgezahlt wird in Euro.

(5) Es gibt keine Vergütung für Klicks, für Aufrufe, für Registrierungen ohne Zahlung und keine einmalige Vermittlungsprämie. Vergütet wird ausschließlich die tatsächliche Zahlung eines von dir geworbenen Kunden.

§ 5 Wann eine Provision entsteht — und wann nicht

(1) Eine Provision entsteht, wenn

  1. eine Person deinen Code eingelöst hat,
  2. diese Person danach für Try It bezahlt und die Zahlung bei uns eingeht,
  3. die Zahlung in das Provisionsfenster nach Absatz 2 fällt und
  4. du zu diesem Zeitpunkt als Creator aktiv bist.

(2) Das Provisionsfenster. Die erste Zahlung der geworbenen Person muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Einlösung deines Codes erfolgen. Zahlt jemand erstmals später, entsteht keine Provision. Mit dieser ersten Zahlung beginnt das Provisionsfenster; es läuft zwölf Monate. Für jede Zahlung innerhalb dieses Fensters bekommst du deinen Anteil, solange das Abonnement läuft. Zahlungen, die vor der Einlösung deines Codes liegen, zählen nicht.

(3) Einmal je Person. Das Fenster gilt einmal je geworbener Person und startet nicht neu — auch nicht nach einer Kündigung und einem späteren Neukauf.

(4) Jahresabonnement anteilig. Bezahlt jemand für einen längeren Zeitraum als einen Monat, zählt anteilig, welcher Teil dieses Zeitraums in das Provisionsfenster fällt. Gerechnet wird in vollen Monaten.

(5) Keine Provision entsteht

  1. für dein eigenes Abonnement; deinen eigenen Code kannst du nicht einlösen,
  2. wenn die Person deinen Code erst einlöst, nachdem sie bereits für Try It bezahlt hat,
  3. für ein Abonnement, das bereits vor der Einlösung deines Codes lief,
  4. für Personen, die bereits einmal über einen Creator-Code geworben wurden oder die bereits zuvor zahlende Kundinnen oder Kunden von Try It waren,
  5. wenn wir erkennen, dass die Regeln unter a) bis d) umgangen werden sollen, etwa weil dieselbe Zahlungsart mit derselben Kennung erneut verwendet wird,
  6. für Vorgänge, bei denen uns kein Geld zufließt.

(6) Ob eine Provision entstanden ist, siehst du im Creator-Dashboard. Wir zeigen dir dort für jede Conversion das Datum, den Zahlweg, den Nettoerlös, deine Provision und den Status.

§ 6 Storno und Rückbelastung

(1) Wird eine Zahlung rückgängig gemacht, entfällt die darauf entfallende Provision. Das gilt für Erstattungen, Rückbuchungen, verlorene Rückbelastungsverfahren (Chargebacks) und für den Widerruf des Kunden.

(2) Ist die Provision noch nicht ausgezahlt, streichen wir sie. Ist sie bereits ausgezahlt, verrechnen wir sie vorrangig mit deinen nächsten Provisionen; reicht das nicht aus, können wir sie zurückfordern. Eine Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn seit der Auszahlung mehr als zwölf Monate vergangen sind.

(3) Kündigt ein geworbener Kunde, ohne dass er sein Geld zurückbekommt, bleibt die bereits entstandene Provision bestehen. Es entstehen dann nur keine neuen Provisionen mehr.

(4) Eine Provision wird vierzehn Tage nach der zugrunde liegenden Zahlung freigegeben. Bis dahin steht sie im Dashboard als „Ausstehend". Erst danach ist sie abrechenbar. Setzen wir die Freigabe aus technischen oder betrieblichen Gründen später, gilt die Provision gleichwohl mit Ablauf der vierzehn Tage als freigegeben; die Verzögerung geht zu unseren Lasten, nicht zu deinen.

(5) Wird ein Storno später wieder aufgehoben — etwa weil ein Rückbelastungsverfahren zu unseren Gunsten ausgeht oder eine Erstattung zurückgenommen wird —, lebt die Provision wieder auf.

§ 7 Abrechnung per Gutschrift

(1) Wir rechnen monatlich ab. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren: Wir stellen das Abrechnungsdokument aus, nicht du. Du musst uns keine Rechnung schreiben.

(2) Zustimmung zum Gutschriftverfahren. Bist du Unternehmer, stimmst du zu, dass wir über deine Provisionen im Gutschriftverfahren abrechnen und dazu Abrechnungen ausstellen, die als Gutschrift im Sinne des § 14 Absatz 2 Satz 5 des Umsatzsteuergesetzes gelten. Wir holen diese Zustimmung vor der ersten Abrechnung zusätzlich in einem eigenen Schritt ein — im Creator-Dashboard oder, solange es dort keinen solchen Schritt gibt, in Textform — und halten dabei fest, welcher Fassung du wann zugestimmt hast. Ohne diese Zustimmung rechnen wir bei Unternehmern nicht ab und zahlen nicht aus. Bist du Privatperson, brauchen wir diese Zustimmung nicht: Das Gutschriftverfahren setzt eine Leistung eines Unternehmers voraus, deshalb kann das Abrechnungsdokument für dich keine Gutschrift im Sinne jener Vorschrift sein. Wir stellen dir dann eine Abrechnung ohne Umsatzsteuerausweis aus, die nicht als „Gutschrift" bezeichnet ist; das Recht aus Absatz 3, ihr zu widersprechen, räumen wir dir vertraglich in gleicher Weise ein.

(3) Widerspruch. Du kannst einer Gutschrift widersprechen. Mit dem Zugang deines Widerspruchs verliert das Dokument die Wirkung einer Rechnung. Wir bitten dich, jede Gutschrift innerhalb von 30 Tagen nach Zugang zu prüfen und uns Einwände mitzuteilen, damit wir sie schnell klären können. Dein gesetzliches Widerspruchsrecht wird dadurch nicht eingeschränkt und ist nicht befristet; ein Schweigen von dir gilt nicht als Anerkenntnis der Höhe nach.

(4) Teilleistung. Die Provision wird als monatliche Teilleistung geschuldet; das Entgelt wird für jeden Kalendermonat gesondert bestimmt.

(5) Die Gutschrift enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und ist als „Gutschrift" bezeichnet. Je nachdem, welchen steuerlichen Status du uns nach § 8 mitteilst, weisen wir Umsatzsteuer aus, weisen wir keine aus und verweisen auf die Kleinunternehmerregelung, oder wir rechnen ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ab. Hast du uns als Status „Privatperson" mitgeteilt, erhältst du nach Absatz 2 eine Abrechnung ohne Umsatzsteuerausweis, ohne die Bezeichnung „Gutschrift" und ohne die Angaben, die nur ein Unternehmer machen kann.

(6) Wir stellen dir die Gutschrift elektronisch zur Verfügung; du stimmst der elektronischen Übermittlung zu. Diese Zustimmung verlangt § 14 Absatz 1 Satz 5 des Umsatzsteuergesetzes für jede Rechnung in einem elektronischen Format, soweit nicht ohnehin eine E-Rechnung auszustellen ist. Du kannst sie jederzeit für die Zukunft widerrufen; dann übermitteln wir dir die Gutschrift auf Papier. Beide Seiten bewahren sie acht Jahre auf; für dich kann das eine gesetzliche Pflicht sein, wenn du Unternehmer bist.

§ 8 Deine Angaben, Freigabe und Auszahlung

(1) Bevor wir zum ersten Mal abrechnen, hinterlegst du im Creator-Dashboard oder, solange es dort kein Eingabefeld dafür gibt, in Textform gegenüber uns:

  1. deinen vollständigen Namen oder deine Firma, gegebenenfalls die Rechtsform,
  2. deine vollständige Anschrift und dein Land,
  3. deine Steuernummer oder deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, bei EU-Kleinunternehmern die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer,
  4. die Angabe, ob du regelbesteuernder Unternehmer, Kleinunternehmer, Unternehmer in einem anderen EU-Staat, EU-Kleinunternehmer, Unternehmer in einem Drittland oder Privatperson bist,
  5. deine Bankverbindung und den Kontoinhaber.

(2) Deine Angaben müssen richtig und vollständig sein. Ändert sich etwas — besonders dein steuerlicher Status —, teilst du uns das unverzüglich mit. Bei Unternehmern aus anderen EU-Staaten prüfen wir die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, bevor wir zum ersten Mal abrechnen.

(3) Auszahlungen beginnen, sobald zwei Dinge zutreffen: deine Angaben nach Absatz 1 liegen vollständig vor, und die steuerliche Abwicklung des Programms ist bei uns freigegeben. Bis dahin erfassen wir deine Provisionen, zeigen sie dir im Dashboard an und zahlen sie noch nicht aus. Deine Provisionen verfallen dadurch nicht und verjähren nicht vor der gesetzlichen Frist; sie bleiben der Höhe nach bestehen. Wir sagen dir Bescheid, sobald wir auszahlen. Diesen Aufschub begrenzen wir. Die zweite Bedingung entfällt spätestens sechs Monate nach dem Ende des Kalendermonats, in dem die Provision nach § 6 Absatz 4 freigegeben wurde. Danach zahlen wir unabhängig von der steuerlichen Freigabe aus, sobald deine Angaben nach Absatz 1 vollständig vorliegen und der Betrag nach Absatz 4 erreicht ist. Im Übrigen wird deine Provision dreißig Tage nach Zugang der Abrechnung fällig, mit der wir über sie abrechnen.

(4) Wir zahlen aus, wenn deine freigegebenen, noch nicht ausgezahlten Provisionen 50 Euro erreichen. Wird der Betrag in einem Monat nicht erreicht, tragen wir ihn vor. Er verfällt nicht. Endet der Vertrag, zahlen wir den vorgetragenen Betrag unabhängig von dieser Grenze aus.

(5) Wir zahlen durch Überweisung in Euro auf das von dir angegebene Konto. Kosten, die deine Bank dir berechnet, trägst du.

(6) Solange Angaben nach Absatz 1 fehlen, unrichtig sind oder nicht bestätigt werden können, ruht die Abrechnung. Das ändert nichts daran, dass die Provision entstanden ist.

(7) Wir dürfen mit fälligen Gegenforderungen aus § 6 Absatz 2 gegen deine Provisionsansprüche aufrechnen.

§ 9 Abrechnung, Auskunft, Einsicht

(1) Wir rechnen über deine Provisionen monatlich ab, spätestens bis zum Ende des folgenden Monats. Ausgenommen sind die beiden Fälle, in denen dieser Vertrag die Abrechnung ausdrücklich aussetzt: die fehlende Zustimmung nach § 7 Absatz 2 und das Ruhen nach § 8 Absatz 6. Sobald der Grund entfällt, rechnen wir die zurückgestellten Monate nach; entstandene Provisionen gehen dadurch nicht verloren.

(2) Im Creator-Dashboard siehst du laufend deine Kennzahlen: Anmeldungen, aktive Abonnements, Conversions, sowie deine offenen, freigegebenen und ausgezahlten Provisionen.

(3) Du kannst von uns eine Aufstellung aller Vorgänge verlangen, für die dir eine Provision zusteht.

(4) Du kannst außerdem Auskunft über alle Umstände verlangen, die für deinen Provisionsanspruch, seine Fälligkeit und seine Berechnung wesentlich sind.

(5) Verweigern wir die Aufstellung nach Absatz 3, oder hast du begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit einer Abrechnung oder einer Aufstellung, kannst du Einsicht in unsere Bücher und sonstigen Unterlagen verlangen, soweit das zur Feststellung der Richtigkeit oder Vollständigkeit erforderlich ist. Wir wählen dabei, ob wir dir selbst Einsicht gewähren oder einer Wirtschaftsprüferin, einem Wirtschaftsprüfer oder einer vereidigten buchsachverständigen Person, die du bestimmst. Die Rechte aus den Absätzen 3 bis 5 räumen wir dir vertraglich ein, unabhängig davon, ob du Handelsvertreter bist; wir schließen sie nicht aus und beschränken sie nicht.

(6) Wir nennen dir nie, wer die geworbene Person ist. Du erhältst nur die zusammengefassten Zahlen und die einzelnen Conversions ohne personenbezogene Daten der Kundinnen und Kunden. Das ist keine Zurückhaltung von Information, sondern Datenschutz für Dritte. Würde eine Einsicht nach Absatz 5 personenbezogene Daten Dritter berühren, wählen wir den Weg über eine Person nach Absatz 5 Satz 2; das schränkt dein Recht nicht ein, sondern schützt Dritte.

§ 10 Deine Pflichten

(1) Kennzeichnung. Jede Verwendung deines Codes ist Werbung. Du machst den werblichen Charakter klar erkennbar, und zwar in unmittelbarer Nähe des Codes oder des Links, in einer Form, die auf den ersten Blick und zweifelsfrei hervortritt. Das gilt auch dann, wenn du den Code auf einem privaten Profil verwendest, und unabhängig davon, wie groß deine Reichweite ist.

(2) Wie du kennzeichnest, entscheidest du. Wenn du einen erprobten Wortlaut verwenden willst, kannst du diesen nehmen; er stammt aus dem Leitfaden der Medienanstalten zur Werbekennzeichnung bei Online-Medien:

„Die mit * gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate Links. Kommt über einen solchen Link ein Einkauf zustande, werde ich mit einer Provision beteiligt. Für Dich entstehen dabei keine Mehrkosten. Wo, wann und wie Du ein Produkt kaufst, bleibt natürlich Dir überlassen."

Wenn du statt eines Links einen Code weitergibst, gilt dasselbe: Aus dem Hinweis muss hervorgehen, dass du an einem Abschluss über deinen Code verdienst und dass für die andere Person keine Mehrkosten entstehen.

(3) Wahrheit. Du sagst über Try It nichts, was nicht stimmt. Du versprichst keine Funktionen, die es nicht gibt, keine Preise, die wir nicht anbieten, und keine Ergebnisse, die wir nicht zusagen. Beziehst du dich auf eigene Erfahrungen, müssen sie echt sein.

(4) Kein Spam. Du verbreitest deinen Code nicht über unverlangte E-Mails oder Nachrichten, nicht über automatisierte Massenveröffentlichungen und nicht entgegen den Regeln der Plattform, auf der du ihn veröffentlichst.

(5) Keine Markenwerbung bei Suchmaschinen. Du schaltest keine bezahlten Anzeigen auf „Try It", „TryIt", „Ariside" oder auf Begriffe, die damit verwechselt werden können, und keine Anzeigen, die den Eindruck erwecken, sie stammten von uns.

(6) Gutschein- und Dealportale. Du trägst deinen Code nicht in Gutschein-, Rabatt- oder Dealportale ein und gibst ihn nicht an Betreiber solcher Seiten weiter. Diese Einschränkung betrifft nur den Ort der Veröffentlichung, nicht deren Inhalt.

(7) Keine Umgehung. Du löst deinen eigenen Code nicht ein, legst keine Konten für Dritte oder zum Schein an und umgehst die Regeln des § 5 Absatz 5 nicht auf andere Weise.

(8) Rechte Dritter. Du verletzt mit deinen Veröffentlichungen keine Rechte Dritter und veröffentlichst nichts Rechtswidriges. Du setzt weder uns noch Dritte herab.

(9) Die Absätze 1 bis 8 verpflichten dich nur dazu, geltendes Recht und die Regeln der Plattformen einzuhalten, auf denen du veröffentlichst. Sie sagen dir nicht, was du veröffentlichen sollst; § 1 Absatz 3 bleibt unberührt.

§ 11 Haftung und Freistellung

(1) Wir haften dir gegenüber unbeschränkt

  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen — schon bei einfacher Fahrlässigkeit,
  2. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen,
  3. soweit wir eine Garantie übernommen haben,
  4. nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Im Übrigen haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn wir eine Pflicht verletzen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen persönlich.

(4) Eine Änderung der Beweislast zu deinem Nachteil ist damit nicht verbunden.

(5) Wir schulden dir keinen bestimmten Umsatz, keine bestimmte Zahl von Conversions und keinen Fortbestand des Programms. Ob und zu welchem Preis wir Abonnements anbieten, entscheiden wir.

(6) Freistellung — nur gegenüber Unternehmern. Bist du Unternehmer und verstößt du schuldhaft gegen § 10 Absatz 1 bis 3 oder Absatz 8, stellst du uns von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Wir teilen dir einen solchen Anspruch unverzüglich mit, geben dir Gelegenheit zur Stellungnahme und erkennen ohne deine Zustimmung nichts an. Bist du Verbraucher, gilt dieser Absatz nicht; dann haftest du uns gegenüber nur nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 12 Laufzeit, Pause und Beendigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Beide Seiten können ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen. Eine Begründung ist nicht nötig.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn du erheblich oder wiederholt gegen § 10 verstößt, uns bei der Bewerbung oder bei deinen Angaben nach § 8 täuschst oder die Regeln des § 5 Absatz 5 umgehst. In diesen Fällen können wir deinen Code sofort sperren.

(4) Wir können deine Teilnahme vorübergehend pausieren, wenn ein Verdacht nach Absatz 3 im Raum steht und geklärt werden muss. Während einer Pause entstehen keine neuen Provisionen. Bereits entstandene Provisionen bleiben bestehen und werden nach Klärung abgerechnet. Wir sagen dir, warum wir pausieren, und klären zügig.

(5) Mit dem Ende des Vertrags sperren wir deinen Code unverzüglich. Neue Zuordnungen entstehen dann nicht mehr. Wird die Sperre verspätet gesetzt, entsteht aus einer Einlösung nach dem Ende des Vertrags gleichwohl keine Provision (§ 5 Absatz 1 Buchstabe d). Kündigst du, oder kündigen wir aus wichtigem Grund, entsteht für Zahlungen, die nach dem Ende des Vertrags eingehen, keine Provision mehr. Kündigen wir ordentlich nach Absatz 2, entsteht für Personen, die vor dem Ende des Vertrags zugeordnet wurden, Provision bis zum Ende des jeweiligen Provisionsfensters weiter; § 8 gilt dafür fort.

(6) Bereits entstandene und freigegebene Provisionen rechnen wir nach dem Ende des Vertrags ab und zahlen sie nach § 8 aus. § 6 gilt auch danach weiter.

(7) Ein Ausgleichsanspruch entsprechend § 89b des Handelsgesetzbuchs wird durch diesen Vertrag nicht begründet; die Parteien gehen davon aus, dass kein Handelsvertreterverhältnis vorliegt (§ 1 Absatz 4). Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(8) Löschst du dein Try-It-Konto, endet damit auch deine Teilnahme am Programm.

§ 13 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Wir können diese Bedingungen ändern, wenn einer der folgenden triftigen Gründe vorliegt: eine Änderung der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, ein Urteil oder eine behördliche Anordnung, die Einführung neuer oder der Wegfall bestehender Funktionen oder eine Änderung bei einem Dienstleister, den wir für die Abwicklung brauchen. Andere Gründe berechtigen uns nicht zur Änderung dieser Bedingungen.

(2) Wir teilen dir jede Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und stellen dir den neuen Wortlaut sowie eine Übersicht der Änderungen zur Verfügung. Bis zum Wirksamwerden kannst du den Vertrag mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen.

(3) Änderungen deines Provisionssatzes, der Bemessungsgrundlage oder der Länge des Provisionsfensters zu deinen Lasten werden nur wirksam, wenn du ihnen ausdrücklich zustimmst. Dein Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmst du nicht zu, gilt der Vertrag unverändert weiter; wir können ihn dann nach § 12 Absatz 2 ordentlich kündigen.

(4) Provisionen, die vor dem Wirksamwerden einer Änderung entstanden sind, bleiben unberührt.

§ 14 Datenschutz

(1) Welche Daten wir im Zusammenhang mit deiner Bewerbung und deiner Teilnahme verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung — für die Bewerbung in Abschnitt 4, für unser Kundenverwaltungssystem in Abschnitt 7.

(2) Deine Stammdaten nach § 8 verarbeiten wir, um diesen Vertrag durchzuführen und um unsere steuerlichen Pflichten zu erfüllen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und c der Datenschutz-Grundverordnung).

(3) Daten der von dir geworbenen Personen geben wir nicht an dich weiter (§ 9 Absatz 6).

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Rechtswahl. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bist du Verbraucher und hast deinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, gilt diese Rechtswahl nur, soweit dir dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den die zwingenden Vorschriften des Rechts deines Aufenthaltsstaats dir gewähren.

(2) Gerichtsstand. Bist du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Sitz. Wir dürfen dich auch an deinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Aufrechnung und Zurückbehaltung. Du kannst mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dir zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Unser Recht aus § 8 Absatz 7 bleibt unberührt.

(4) Form. Erklärungen zu diesem Vertrag bedürfen der Textform. Eine strengere Form verlangen wir nicht. Eine Erklärung von uns gilt dir nicht allein deshalb als zugegangen, weil wir sie abgesendet haben.

(5) Übertragung. Du kannst deine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung in Textform auf einen Dritten übertragen. Geldforderungen gegen uns kannst du frei abtreten.

(6) Unwirksame Bestimmungen. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(7) Verbraucherstreitbeilegung. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(8) Sprachfassungen. Vertragssprache ist Deutsch. Stellen wir diese Bedingungen zusätzlich in einer anderen Sprache bereit, ist die deutsche Fassung das Original; die anderen Fassungen sind Übersetzungen davon. Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Weicht eine Übersetzung davon ab, gilt für dich als Verbraucher die für dich günstigere Fassung.

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