Kooperationen

Creator-Verträge: Nutzungsrechte wirklich verstehen

Bei UGC und Kooperationen bezahlt eine Marke neben dem Video auch die Erlaubnis, es zu nutzen. Wie weit diese Erlaubnis reicht, bestimmt, was dein Video wert ist.

Christopher · Zuletzt geprüft 26. September 2026 · 6 Min.

Die kurze Antwort

Nutzungsrechte legen fest, was eine Marke mit deinem Foto oder Video machen darf: auf welchen Kanälen, wie lange, in welchen Ländern, ob als Anzeige und ob nur sie es nutzen darf. In Deutschland räumst du dabei Nutzungsrechte ein, dein Urheberrecht behältst du. Was nicht ausdrücklich im Vertrag steht, gilt im Zweifel nur so weit, wie der Zweck des Vertrags es verlangt. Schreib deshalb jede Nutzung einzeln auf und verhandle Werbenutzung, Laufzeit und Exklusivität als eigene Posten.

Wenn du jetzt anfangen willst

Du brauchst: das Angebot oder den Vertrag der Marke und zehn Minuten.

  1. Markier jede Stelle, an der es um Nutzung, Rechte, Lizenz oder Buyout geht.
  2. Schreib daneben, welche Kanäle, wie lange, welche Länder, ob als Anzeige und ob exklusiv.
  3. Fehlt eine dieser Angaben, frag nach, bevor du unterschreibst.
  4. Prüf, ob Werbenutzung und Laufzeit einzeln bezahlt werden oder in einer Pauschale stecken.
  5. Klär, ob die Marke schneiden darf und ob sie Anzeigen über dein Konto schalten will.

Was sind Nutzungsrechte?

Wenn du ein Foto oder Video erstellst, bist du Urheberin oder Urheber. Dein Urheberrecht selbst kannst du in Deutschland nicht übertragen. Du erlaubst der Marke, dein Werk auf bestimmte Weise zu nutzen, und genau diese Erlaubnis ist das Nutzungsrecht.

Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass ein Nutzungsrecht räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt werden kann. Eine Regel schützt dich zusätzlich: Sind die Nutzungsarten im Vertrag nicht einzeln bezeichnet, bestimmt sich der Umfang nach dem Zweck des Vertrags. Ein Video für einen Instagram-Post ist damit nicht automatisch auch für eine Plakatkampagne freigegeben.

Einfach oder ausschließlich: Was ist der Unterschied?

Mit einem einfachen Nutzungsrecht darf die Marke dein Video nutzen, und andere dürfen es auch, du selbst eingeschlossen. Ein ausschließliches Nutzungsrecht erlaubt die Nutzung nur der Marke, und wenn nichts anderes vereinbart ist, darfst dann auch du das Video nicht mehr nutzen, etwa in deinem Portfolio.

Nicht verwechseln: Exklusivität im Sinne von „du arbeitest eine Zeit lang nicht für Wettbewerber" ist etwas anderes. Das ist ein eigener Vertragspunkt, der dich in deinen Aufträgen einschränkt und deshalb extra bezahlt werden sollte.

Was bedeuten Paid Usage, Whitelisting und Buyout?

Organische Nutzung heißt, die Marke teilt dein Video auf ihren eigenen Kanälen, ohne Werbebudget. Paid Usage heißt, sie schaltet es als bezahlte Anzeige. In der Praxis werden beide getrennt verhandelt und bezahlt.

Whitelisting bedeutet, dass die Marke Anzeigen über dein Konto schaltet, so dass dein Konto im Kopf der Anzeige erscheint. Bei Meta heißt das Partnership Ads, bei TikTok Spark Ads.

Buyout ist ein Praxisbegriff ohne feste Bedeutung, meist für eine weitgehende Rechteabgabe gegen eine Einmalzahlung. Solche Verträge sind nach dem Bundesgerichtshof nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Du hast aber grundsätzlich Anspruch auf eine angemessene Vergütung, und ist die vereinbarte es nicht, kannst du eine Vertragsanpassung verlangen. Frag bei jedem Buyout nach, was genau er umfasst und wie lange.

Was passiert, wenn die Marke Anzeigen über dein Konto schaltet?

Bei Meta gibst du der Marke dafür einen Partnership-Ad-Code oder eine Berechtigung für dein Konto. Auf den Hilfeseiten, die wir geprüft haben, nennt Meta keine Laufzeit, deshalb gehört sie in den Vertrag. Wichtig: Schaltest du den Code ab, verhindert das nur neue Anzeigen. Laufende Anzeigen stoppst du laut Instagram in der App selbst.

Bei TikTok wählst du beim Erstellen des Codes eine Laufzeit von 7, 30, 60 oder 365 Tagen. Das Abschalten der Freigabe beschreibt TikTok für Videos, die gerade nicht als Anzeige laufen. Leg deshalb vor dem Erstellen fest, wie lange die Anzeige laufen darf, und wähl die Laufzeit passend.

Was gilt, wenn du selbst im Video zu sehen bist?

Dann kommt das Recht am eigenen Bild dazu. Bilder von dir dürfen nur mit deiner Einwilligung verbreitet werden. Wirst du dafür bezahlt, gilt die Einwilligung im Zweifel als erteilt, wofür genau, regelt das Gesetz aber nicht.

Leg deshalb im Vertrag fest, für welche Werbung, auf welchen Kanälen und wie lange dein Gesicht und deine Stimme genutzt werden dürfen. Der Bundesgerichtshof hat die Werbenutzung eines Bildes als Vermögenswert behandelt: Wer sie ohne Einwilligung nutzt, schuldet die Lizenzgebühr, die eine Erlaubnis gekostet hätte.

Gelten alle Schutzregeln auch für kurze Videos?

Nicht in jedem Fall, und das Gesetz beantwortet es für kurze Social-Videos nicht eindeutig. Es hängt daran, ob dein Video als Filmwerk mit eigener Gestaltung gilt oder als einfaches Laufbild, und wer als Filmhersteller gilt, du oder die Marke. Gerichte haben das für inszenierte Kurzvideos bisher nicht abschließend geklärt.

Einiges steht trotzdem fest. Bei einem Filmwerk bleiben dir die Ansprüche auf angemessene Vergütung, auf Nachvergütung und auf Auskunft erhalten; die Rückrufrechte und die Zehn-Jahres-Regel entfallen dagegen, wenn die Marke als Filmherstellerin gilt. Die Einzelbilder deines Videos sind nach dem Bundesgerichtshof in jedem Fall geschützt. Verlass dich deshalb nicht auf die gesetzlichen Rückfallregeln, sondern schreib alles in den Vertrag.

Was muss ich über Musik wissen?

Musik aus der Commercial Music Library von TikTok ist für kommerzielle Nutzung freigegeben, laut TikTok aber nur auf TikTok. Soll dein Video auch auf anderen Kanälen laufen, klär vorher, wer die Musik dafür lizenziert und wer haftet, wenn es Probleme gibt.

Was sollte ich vor der Unterschrift klären?

  • Wer ist dein Vertragspartner, die Marke oder eine Agentur, und darf er die Rechte weitergeben?
  • Welche Nutzungen genau: eigener Post der Marke, Anzeige, Website, Newsletter, Shop, Druck?
  • Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht, und darfst du das Video im Portfolio zeigen?
  • Wie lange darf die Marke es nutzen, und was passiert danach?
  • In welchen Ländern?
  • Wird Paid Usage getrennt vom Honorar für die Erstellung bezahlt?
  • Darf die Marke schneiden, kürzen, neu vertonen oder Texte einblenden?
  • Musst du Rohmaterial liefern, und wird es extra bezahlt?
  • Gibt es einen Wettbewerbsausschluss, für wen, wie lange und zu welchem Aufpreis?
  • Für welche Werbung, Kanäle und Dauer darf dein Gesicht genutzt werden?

Bei größeren oder unbefristeten Deals lohnt es sich, den Vertrag prüfen zu lassen.

Dieser Guide ist eine allgemeine Information nach deutschem Recht und keine individuelle Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 26. September 2026 wieder.

Das kannst du als Nächstes machen

Christopher — Gründer, Try It / Ariside UG

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Quellen

Warum wir diesen Guide geschrieben haben

Weil ein gutes Video mehr wert ist, wenn du weißt, was du eigentlich verkaufst.

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